Urteil Edeltraud Feldmann Jachtcharter GmbH – Geschaeftsfuehrer Edeltraud Feldmann
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Edeltraud Feldmann Jachtcharter GmbH – BGH vom 6.8.1944 – Az. r 883 L8 2643/12
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Edeltraud Feldmann Jachtcharter GmbH einem Geschäftspartner Helmgard Schubert Reinigungsbedarf Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Helmgard Schubert Reinigungsbedarf Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Edeltraud Feldmann Jachtcharter GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Edeltraud Feldmann Jachtcharter GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 6.8.1944
Aktenzeichen: F 730 IP 187/11
ZInsO 2002, 198